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Steigern Sie Ihre berufliche Qualifikation mit der Nachholbildung Artikel 32 BBV

Sie arbeiten hart, bringen jahrelange Erfahrung mit und sind Experte oder Expertin in Ihrem Fachbereich, aber es fehlt Ihnen an formalen Qualifikationen?

Die Nachholbildung nach Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) öffnet Ihnen die Tür zu neuen beruflichen Möglichkeiten und anerkennt Ihre praktischen Kenntnisse offiziell.

 

Warum sollten Sie die Nachholbildung in Betracht ziehen?

  • Anerkennung Ihrer Erfahrung: Lassen Sie Ihre Berufserfahrung offiziell zertifizieren und erhöhen Sie Ihren Marktwert.

 

  • Flexible Weiterbildung: Erreichen Sie in nur zwei Jahren das eidgenössische Fähigkeitszeugnis durch einen berufsbegleitenden Lehrgang, der speziell für Erwachsene konzipiert ist und Fachunterricht sowie Allgemeinbildung umfasst.

 

  • Karrierefortschritt: Nutzen Sie die Chance, mehr Verantwortung zu übernehmen und Ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern.

 

Bei der Enzler Gruppe unterstützen wir Sie aktiv auf Ihrem Weg zur beruflichen Weiterentwicklung. Wir sind stolz auf den Erfolg vieler Teammitglieder, die wir auf ihrem Weg zum Abschluss begleitet haben, und werden dieses Programm mit vollem Einsatz weiter fördern und voranbringen. Mehr über die Nachholbildung Art. 32 erfahren Sie im ENZO Nr. 44 oder auf unserer Webseite zur Nachholbildung.

 

Nutzen Sie die Gelegenheit zur Weiterbildung und verbessern Sie Ihre beruflichen Aussichten. Beginnen Sie jetzt mit der Enzler Gruppe Ihren Weg zum Erfolg!

 

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